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CDU gegen B-Planänderung zu Gunsten des Investors |
(28.04.2016) Der gültige B-Plan 39 (Portland) schreibt fest, dass es sich um ein allgemeines Wohngebiet, mit der Möglichkeit des beherbergenden Gewerbes, handelt.
Die Vermietung der Wohnungen als Ferienwohnung ist nicht zulässig. Eine nachträgliche Änderung des B-Planes zu Gunsten des Investors lehnt die CDU ab. Eine Vermietung der Wohnungen als Ferienwohnung war und ist nicht vorgesehen. In dem Vertrauen und der Verlässlichkeit des bestehenden B-Planes haben die Wohnungseigentümer ihre Immobilie gekauft. Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Kommunalpolitik werden bei einer nachträglichen B-Planänderung grob fahrlässig missbraucht. Mehrheitlich wurde durch den Bauausschuss in der letzten Sitzung gegen die Stimmen der CDU eine Änderung des B-Planes beschlossen. Die CDU hat aus obengenannten Gründen der B-Planänderung nicht zugestimmt. |